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Aktuelles

Datenschutz im Verein“ – Termine 2024 für Online-Schulung des Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen

Aufgrund der großen Nachfrage bietet der Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen
erneut die kostenlose Grundlagenschulung „Datenschutz im Verein" an.
Die inhaltsgleiche Schulung findet
am 5. Juni 2024,
am 23. Oktober 2024 und
am 12. November 2024
jeweils von 17:00 bis 19:00 Uhr online statt.
Alle Termine finden virtuell über die Webinarplattform edudip statt.
 
Die Schulung richtet sich an alle Ehrenamtlichen, die in Vereinen mit dem Thema Datenschutz betraut sind
oder im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit regelmäßig mit personenbezogenen Daten von Mitgliedern
in Berührung kommen.
Die Dozenten vermitteln gezielt datenschutzrechtliche Grundkenntnisse anhand von Praxisbeispielen,
wie sie in Vereinen und Mitgliederorganisationen regelmäßig vorkommen.
Während der Schulung besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und eigene Fälle zu schildern.
 
Anmeldeschluss ist jeweils eine Woche vor Beginn der Veranstaltung. Aufgrund der großen Nachfrage empfehlen wir jedoch eine möglichst frühzeitige Anmeldung.
Hinweis: Gerne können Sie sich bei Interesse an einem Thema auf die Warteliste setzen lassen und erhalten zu gegebener Zeit Informationen über künftige Termine.
 
Alle Informationen finden Sie unter: www.lfd.niedersachsen.de/startseite/fortbildung/lfd_infoveranstaltungen/
 

Formularlotsen-Schulung: Hilfestellung bei Wohngeld Plus Anträgen, Do., 25.4

Im Apri findetl die nächste Fach-Infoveranstaltung für ehrenamtliche Formularlots*innen statt.
Wir laden Sie und Euch herzlich ein, daran teilzunehmen oder die Information in Ihren und Euren Netzwerken weiter zu streuen.

Angesprochen sind bereits aktive ehrenamtliche Lots*innen und interessierte Personen,
die Menschen beim Ausfüllen von Anträgen unterstützen möchten.

Thema:      Hilfestellung bei Wohngeld Plus Anträgen
Termin:      Donnerstag, 25.04.2023 von 18:00 - 19:30 Uhr online via ZOOM

Wer kann was beantragen? Welcher Antrag muss dafür ausgefüllt werden?
Was gilt es zu beachten? Wen kann ich ansprechen, wenn ich Fragen dazu habe?
Die Referenten werden die Beantragung von Miet- und Lastenzuschüssen vorstellen und erläutern, worauf bei der Antragstellung zu achten ist.
Wie gewohnt, beantworten die Referenten Ihre und Eure Fragen rund um die Anträge.
Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die bereits als Lots*innen aktiv sind oder es werden wollen
und ihr Wissen zum Ausfüllen von Wohngeld Plus Anträgen erweitern möchten.

(Hinweis: Es handelt sich um eine Wiederholungsveranstaltung aus dem letzten Jahr. Die Veranstaltung kann bei Bedarf auch als Auffrischung genutzt werden.)
Die Veranstaltung wird in Kooperation von Stadt und Landkreis Göttingen angeboten.

Anmeldung: Bitte per E-Mail an Frau Böcker: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Sie erhalten dann den ZOOM-Link einen Tag vor der Veranstaltung.
Weitere Informationen zu den Formularlots*innen
Sie sind noch nicht aktiv als Formularlots*in, möchten es aber in Zukunft werden?
Dann lassen Sie sich gerne vormerken für weitere Veranstaltungen, die für 2024 geplant werden.
Wir informieren gerne und vernetzten bei Bedarf mit passenden Einrichtungen.


Weitere Informationen zu den Formularlots*innen finden sich auf der Info-Plattform der Servicestelle Bürgerschaftliches Engagement:
www.engagiert-im-landkreisgoettingen.de/formularlotsen
Wir freuen uns auf Ihre und Eure Anmeldungen und stehen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen im Namen des Orga-Teams
im Auftrag
 
Beate Böcker (Servicestelle Bürgerschaftliches Engagement) und
Birgit Kepke-Hartwig (Koordination Familienzentren)
 
Gut informiert, vernetzt engagiert im Landkreis Göttingen (GIVE)
Info-Plattform für freiwillig Engagierte: www.engagiert-im-landkreisgoettingen.de
 

Betriebsprüfung in Vereinen,Vorstandshaftung, Schanklizenz, Spendenquittung anpassen - Themen im Benedetto-Magazin

Betriebsprüfung im Verein –
Wie das Verfahren abläuft, was es zu beachten gibt und wie Sie Ihren Verein optimal auf die Betriebsprüfung
vorbereiten, erklärt BEnedetto in diesem Beitrag (Checkliste) ...

Gaststättengesetz – Na, dann Prost!
Braucht Ihr Verein eine Ausschankgenehmigung?
... der Getränkeausschank und die Ausgabe von Speisen muss in vielen Fällen genehmigt sein. ...

Vorstandshaftung: Aufklärung statt Angst
...  ein Grund, dass Engagierte vor der Aufgabe als Vorstand zurückschrecken, ist häufig die Unsicherheit, die bei Fragen zur persön-
licher Haftung besteht. Es ist also schlicht die Angst, wegen Fehlern bei der Vereinsarbeit sein Privatvermögen zu verlieren
oder am Ende sogar mit Schulden dazustehen... zum Beitrag.

Ist es möglich, die amtlichen Vordrucke für Spendenbescheinigungen für unseren Verein individuell zu verändern?
Das Finanzministerium stellt ein Musterformulare zur Verfügung hieran können Änderungen vorgenommen werden. Aber welche?

Sie können die Benedetto kostenfrei online lesen oder sich für den Newsletter anmelden

Weiterlesen: Betriebsprüfung in Vereinen,Vorstandshaftung, Schanklizenz, Spendenquittung anpassen - Themen im...

Neues Förderprogramm für PV-Anlagen sowie Balkonkraftwerke gestartet - auch für Vereine von Interesse

LK Göttingen, 18.3.2024

Der Landkreis Göttingen hat ein neues Förderprogramm für PV-Anlagen sowie Balkonkraftwerke gestartet.
Auch Vereine und gemeinwohlorientierte Institutionen können die Förderung in Anspruch nehmen. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.
Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.landkreisgoettingen.de/themen-leistungen/bauen-infrastruktur/bauen-im-landkreis/solar/landkreis-goettingen-startet-neues-foerderprogramm
 
Balkonkraftwerke werden mit bis zu 360,00 Euro (aber max. 75% der Gesamtkosten) gefördert.
Klassische PV-Anlagen auf Dächern werden mit 180,00 € / kWp (max. 2.000,00 Euro pro Antragsteller:in) gefördert.
Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten Ausnahmeregelungen, die Sie der Richtlinie entnehmen können.
Für weitere Informationen zum Solarförderprogramm wenden Sie sich bitte per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Stellen Sie ihren Antrag am besten zeitnah. 

Verkehrswacht Bad Lauterberg sucht dringend Nachwuchs

Die Verkehrswacht Bad Lauterberg sucht dringend neue Mitglieder, die sich auch aktiv an der wichtigen ehrenamtlichen Arbeit der Verkehrs-Unfallprävention beteiligen. Gesucht werden laut dem 1. Vorsitzenden der Verkehrswacht Bad Lauterberg, Axel Ludwig, interessierte Personen aus Bad Lauterberg und der näheren Umgebung, die Freude an einer ehrenamtlichen Arbeit im Dienste der Verkehrssicherheit haben.

Derzeit zählt die Verkehrswacht Bad Lauterberg noch 54 Mitglieder, die in der Regel die Arbeit der Verkehrswacht eher finanziell unterstützen. Aber in der Verkehrssicherheitsarbeit gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten und Projekten, die vor Ort durchgeführt werden können. Dabei gibt es keinerlei Verpflichtungen, alle Aktionen und Projekte zu übernehmen. Jeder kann seinen Zeitaufwand selbst festlegen und nach seinen eigenen Fähigkeiten und Prioritäten mitwirken. Unterstützung bekommt man außer von der Landesverkehrswacht Niedersachsen auch von benachbarten Verkehrswachten im Landkreis Göttingen und vom Gebietsbeauftragten Dirk Hitzing. Laut Hitzing besteht für die Verkehrswacht Bad Lauterberg durchaus die Gefahr, dass deren Aktivitäten sich stark reduzieren oder gar die Auflösung zu befürchten ist, wenn nicht kurzfristig neue aktive Mitglieder gefunden werden.

Es bietet sich für neue Mitglieder die Möglichkeit, an Aktionen in Kindergärten, Schulen oder auch Senioren-Vereinigungen teilzunehmen und hier Verkehrssicherheits-Präventions-Arbeit zu leisten. Fahrsicherheits-Trainings, „Fit im Auto“-Veranstaltungen für Senioren, Aktionen zum Schulbeginn, Verkehrserziehung in Kindergärten oder Aktivitäten zur Vermeidung von Unfällen durch Wildwechsel usw. sind, zum Teil in Kooperation mit Nachbar-Verkehrswachten, machbar. Auch der kurzfristige „Aufstieg“ in den Vorstand der Verkehrswacht ist durchaus möglich.

Sollte Interesse an dieser Aufgabe bestehen, so wenden sich Interessenten, männlich oder weiblich, egal welchen Alters, bitte an den 1. Vorsitzenden der Verkehrswacht Bad Lauterberg, Axel Ludwig, erreichbar unter 05524931869, den Gebietsbeauftragten der Landesverkehrswacht, Dirk Hitzing, Telefon 0171-7103647 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder direkt an die Landesverkehrswacht Niedersachsen, Herrn Tim Hey, unter der Telefonnummer 0511-35772688 bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  Alle drei Herren geben gerne Auskunft zur Arbeit der Verkehrswacht bzw. beantworten Ihre Fragen.

Quelle: 1.3.2024 https://www.lauterneues.de/index.php/nachrichten/aktuell/20013-neue-mitstreiter-fuer-wichtige-ehrenamtliche-taetigkeiten-benoetigt

Handreichung: Gemeinnützigkeit und Protest gegen Rechtsextremismus

Proteste für Demokratie und gegen Rechtsextremismus.
Viele gemeinnützige Organisationen sind an Demonstrationen beteiligt.
Doch mit dieser klaren Positionierung gegen rechtsextreme Kräfte gehen auch Unsicherheiten einher.
Besonders das Gemeinnützigkeitsrecht stößt hier an seine Grenzen.

Die Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung hat daher eine digitale Handreichung
zum Thema Gemeinnützigkeit und Demonstrationen gegen Rechtextremismus zusammengestellt.
Hier werden verschiedene Szenarien unter aktuellen rechtlichen Gesichtspunkten durchgespielt und
Grenzen des gemeinnützigen Engagements aufgezeigt.
Die Handreichung ersetzt allerdings keine Rechtsberatung, sondern dient als unverbindlicher Hinweis.

Die digitale Handreichung „Dürfen Vereine gegen Rechtsextremismus demonstrieren?“
ist
auf der Webseite der  Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung zu finden.

Kurzfassung: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/duerfen-vereine-demonstrieren/

Lange Version: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/duerfen-vereine-gegen-rechtsextremismus-demonstrieren-gefahr-gemeinnuetzigkeit/

Quelle: newsletter der bagfa

Wettbewerb "Gute Nachbarschaft 2024"- Fördermittelantrag stellen bis 4.4.2024

Auslobung Wettbewerb "Gute Nachbarschaft" 2024

Der Wettbewerb „Gute Nachbarschaft“ 2024 ist formal gestartet. Jetzt Fördermittel beantragen!

Wohnquartiere stärken, Integration und Teilhabe fördern!

Gesucht werden innovative Projekte zur Förderung der Integration und der Teilhabe in Gebieten mit besonderen sozialen, demografischen sowie integrativen Herausforderungen.

Die niedersächsischen Städte und Gemeinden haben die Herausforderungen einer Erstaufnahme zahlreicher Flüchtlinge erfolgreich gemeistert. Nun gilt es weiterhin, die zugewanderten Mitbürger*innen zu integrieren. Die Erfahrungen zeigen, dass diese vorrangig in solche Stadtteile ziehen, in denen sie Nachbar*innen ihrer eigenen Herkunft finden, die ihre Muttersprache sprechen und bei denen sie sich Zuhause fühlen. Gleichzeitig ziehen sie dorthin, wo sie bezahlbaren Wohnraum und Chancen auf Beschäftigung finden. Durch eine deutliche Zunahme der Anwohner*innen in den jeweiligen Stadtteilen und Orten können soziale Konflikte dadurch entstehen, dass die soziale Infrastruktur den veränderten Anforderungen nicht mehr entspricht.  

Wir rufen Interessierte auf ihre inhaltliche Projektdarstellung direkt online auf www.gwa-nds.de einzureichen. Zur Antragstellung gehört neben der inhaltlichen Projektdarstellung auch der Finanzantrag, der bei der NBank einzureichen ist.

Download: Aktualisierte Fassung der Auslobung (PDF)

Die Frist zur Einreichung von Anträgen endet am 04.04.2024.

Die maximale Förderdauer beträgt drei Jahre. Die Höchstfördersumme beträgt 60.000 Euro pro Jahr, als 75 %ige Zuschussfinanzierung. Eine Erhöhung der Fördersumme auf bis zu 120.000 € jährlich ist möglich, wenn sich der Antrag auf mehrere Projektgebiete bezieht.

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt im Juni 2024 durch eine unabhängige Jury.

Für weitere Informationen und zur Beratung für die Antragsstellung wenden Sie sich bitte an die Servicestelle


Quelle: Website LAG Soziale Brennpunkte Niedersachsen

 

Der Harzkurier informiert - demnächst Sonderseite "Nachrichten aus den Vereinen"

Beim Harzkurier wird sich zukünftig bei der Veröffentlichung von Vereinsnachrichten einiges ändern.

"Aufgrund der Fülle an Berichten, die uns täglich erreichen, sowie der veränderten Seitenstruktur und dem sich stetig wandelnden Leseverhalten werden wir künftig auf die Veröffentlichung von Berichten über Finanzspenden unter 500 Euro, Vereins-, Studien- und Klassenfahrten sowie Wanderungen, Tagesausflüge sowie sonst wie geartete kulinarische Zusammenkünfte verzichten. Berichte über Sachspenden werden künftig nur noch veröffentlicht, wenn der Warenwert der Spende im Bericht genannt wird und er die 500-Euro-Grenze überschreitet.
Gerne können Sie uns Ihre Berichte über Vereinsnachmittage, Jahresversammlungen, Veranstaltungen und Feste weiterhin per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zukommen lassen, die wir dann auf der in unregelmäßigen Abständen erscheinenden Sonderseite „Nachrichten aus den Vereinen“ veröffentlichen werden.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis."

 Quelle: Harzkurier, 5.12.2023

Neu ab 01.01.2024: Das Zuwendungsempfängerregister

Es klingt nach mehr Bürokratie und Datenkrake, doch könnte das Zuwendungsempfängerregister, das ab dem
01.01.2024 seinen Dienst antritt, durchaus hilfreich sein. Es soll Sicherheit und Transparenz für Spender schaffen
und als Grundlage für die Digitalisierung des Spendenverfahrens dienen.
Alle gemeinnützigen Organisationen, wie Vereine, Stiftungen oder gemeinnützige GmbHs, die nach dem
Körperschaftssteuergesetz steuerbefreit sind, sollen dort aufgeführt werden.

Mehr Infos zum Zuwendungsempfängerregister finden Sie beim Haus des Stiftens

(Stand: 28.11.2023, 9:58 Uhr)

 

Hierzu bietet die DSEE Online-Veranstaltungen an:  #DSEEinformiert: Zuwendungsempfängerregister



Das neue Zuwendungsempfängerregister soll ab dem 1. Januar 2024 kommen. Doch was bedeutet das für gemeinnützige Organisationen? Einige befürchten neue bürokratische Herausforderungen für Vereine und Stiftungen. Dabei soll der Registereintrag automatisch durch die Finanzbehörden erfolgen. Kann das klappen? Und was ist überhaupt Hintergrund und Zweck des neuen Registers?

Zu diesen Fragen geben wir gemeinsam mit Rechtsanwalt Alexander Vielwerth direkt nach dem Start des ZER Auskunft und Einblicke in erste praktische Erfahrungen.
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