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Ehrenamtskarte

Mit der Ehrenamtskarte haben Sie viele Vorteile

Änderungen bei der Niedersächsischen Ehrenamtskarte

Die Voraussetzungen für die Beantragung der Ehrenamtskarte wurden angepasst:

  •  Die Mindesteinsatzzeit wurde von 3 Jahren auf 2 Jahren heruntergesetzt.
  • Für die Ehrenamtlichen bei der freiwillige Feuerwehr, Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst gilt ab sofort:
     Aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren mit abgeschlossener Truppmannausbildung I sowie Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung können, ohne den grundsätzlich erforderlichen Nachweis über die erforderlichen Stunden (fünf Stunden pro Woche bzw. 20 Stunden pro Jahr) und die Dauer des Engagements (das Engagement muss seit mindestens zwei Jahren bestehen), die niedersächsische Ehrenamtskarte beantragen.
  •  Für die  Juleica-Karteninhaber und Inhaberinnen gilt ab sofort:
    Für all die, die ihren Grundkurs für Jugendleiterinnen und Jugendleiter erfolgreich abgeschlossen haben, steht die Möglichkeit offen, die Niedersächsische Ehrenamtskarte zu beantragen. Das geht ganz unkompliziert mit einem kleinen Häkchen im Antragsformular und einer Kopie des Juleica-Ausweises, die dem Antrag beizufügen ist.
    Die zeitliche Voraussetzung für junge Juleica-Karteninhaber/innen ist auf 1 Jahr herabgesetzt worden.

 Neuerung in der Beantragung:

Zudem kann  die Ehrenamtskarte ab sofort  rein digital beantragt werden kann. Voraussetzung hierfür ist die Registrierung der jeweiligen Organisation, des Vereins etc. im System, um das Engagement der antragsstellenden Person bestätigen zu können.

 Über diesen Link kommt man direkt zur Registrierung: FWS: Registrierung Organisation (freiwilligenserver.de).

 
Haben Sie noch weitere Fragen?

Dann schauen Sie doch mal hier: https://www.faoha.de/eak

oder fragen Sie  Ihre Ehrenamtskarten -Ansprechpartnerinnen:

Frau R. Fegebank: Telefon: 0551 525-2181 ; Telefax: 0551 525-62181

Frau S. Dreyer: Telefon: 0551 525-2272 ; Telefax: 0551 525-62272

Postadresse: Kreishaus Göttingen, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen

Rufen Sie an oder mailen Sie an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!