Neu ab 01.01.2024: Das Zuwendungsempfängerregister
Es klingt nach mehr Bürokratie und Datenkrake, doch könnte das Zuwendungsempfängerregister, das ab dem
01.01.2024 seinen Dienst antritt, durchaus hilfreich sein. Es soll Sicherheit und Transparenz für Spender schaffen
und als Grundlage für die Digitalisierung des Spendenverfahrens dienen.
Alle gemeinnützigen Organisationen, wie Vereine, Stiftungen oder gemeinnützige GmbHs, die nach dem
Körperschaftssteuergesetz steuerbefreit sind, sollen dort aufgeführt werden.
Mehr Infos zum Zuwendungsempfängerregister finden Sie beim Haus des Stiftens.
(Stand: 28.11.2023, 9:58 Uhr)
Hierzu bietet die DSEE Online-Veranstaltungen an: #DSEEinformiert: Zuwendungsempfängerregister
Das neue Zuwendungsempfängerregister soll ab dem 1. Januar 2024 kommen. Doch was bedeutet das für gemeinnützige Organisationen? Einige befürchten neue bürokratische Herausforderungen für Vereine und Stiftungen. Dabei soll der Registereintrag automatisch durch die Finanzbehörden erfolgen. Kann das klappen? Und was ist überhaupt Hintergrund und Zweck des neuen Registers?
Zu diesen Fragen geben wir gemeinsam mit Rechtsanwalt Alexander Vielwerth direkt nach dem Start des ZER Auskunft und Einblicke in erste praktische Erfahrungen.
Meldet euch jetzt für eine der Infoveranstaltungen an – klickt einfach auf den Veranstaltungstitel:
- 09.01., 17:00–18:15 Uhr: #DSEEinformiert Zuwendungsempfängerregister 1
- 31.01., 17:00–18:15 Uhr: #DSEEinformiert Zuwendungsempfängerregister 2