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Niedersächsische Ehrenamtskarte

Ehrenamtskarte

Die Ehrenamtskarte (E-Karte) ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement.


Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten ihre Inhaberinnen und Inhaber aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land                                       

Niedersachsen und seinen Kommunen in ganz Niedersachsen und Bremen Vergünstigungen bei vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen unterschiedlicher Art.
Mit der Vergabe der Ehrenamtskarten möchten der Landkreis Göttingen und seine kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches „Dankeschön“ für die Zeit und Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.


Welche Merkmale bestimmen das freiwillige Engagement /Ehrenamt?

  • Es ist freiwillig (in Abgrenzung zur vertraglich festgelegten und abhängigen Erwerbsarbeit)
  • Es ist unentgeltlich (im Gegensatz zur bezahlten Arbeit, Auslagenerstattung unschädlich, allerdings keine Bezahlung von Zeit und Mühe)
  • Es findet in einem organisatorischen Rahmen statt (in Abgrenzung zur spontanen Hilfeleistung und informellen Systemen wie Familie und Verwandtschaft)
  • Es findet möglichst kontinuierlich statt (in Abgrenzung zu einmaliger und kurzfristiger Hilfe)

Die Voraussetzungen für die Beantragung der Ehrenamtskarte wurden in 2023 angepasst:

  • Die Mindesteinsatzzeit wurde von 3 Jahren auf 2 Jahren heruntergesetzt.
  • Für die freiwillige Feuerwehr, Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst gilt ab sofort:
    Aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren mit abgeschlossener Truppmannausbildung I sowie Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung können,  ohne den grundsätzlich erforderlichen Nachweis über die erforderlichen Stunden (fünf Stunden pro Woche bzw. 20 Stunden pro Jahr) und die Dauer des Engagements (das Engagement muss seit mindestens zwei Jahren bestehen), die niedersächsische Ehrenamtskarte beantragen.
  •  Für  Juleica-Karteninhaber und Inhaberinnen  gilt ab sofort:
     Für all die, die ihren Grundkurs für Jugendleiterinnen und Jugendleiter erfolgreich abgeschlossen haben, steht die Möglichkeit offen, die Niedersächsische Ehrenamtskarte zu beantragen. Das geht ganz unkompliziert mit einem kleinen Häkchen im Antragsformular und einer Kopie des Juleica-Ausweises, die dem Antrag beizufügen ist.
    Die zeitliche Voraussetzung für junge Juleica-Karteninhaber/innen ist auf 1 Jahr herabgesetzt worden.

Neuerung in der Beantragung:

Zudem kann  die Ehrenamtskarte ab sofort  rein digital beantragt werden kann. Voraussetzung hierfür ist die Registrierung der jeweiligen Organisation, des Vereins etc. im System, um das Engagement der antragsstellenden Person bestätigen zu können.

 Über diesen Link kommt man direkt zur Organisations-Registrierung: FWS: Registrierung Organisation (freiwilligenserver.de).

 

Wer kann die E-Karte bekommen und wie funktioniert das?
Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist die Anmeldung zur Ehrenamtskarte einfach und unkompliziert.

 Die E-Karte kann erhalten, wer

  • sich mindestens fünf Stunden/Woche oder 250 Stunden/Jahr
  • seit mindestens zwei Jahren (neu seit 2023)
  • ohne Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht,
  • in einer Organisation
  • im Kreisgebiet Göttingen ehrenamtlich engagiert.

 Was bedeutet ohne Aufwandsentschädigung?
Der Landkreis berücksichtigt bei der Vergabe der E-Karte nur diejenigen Bewerberinnen/Bewerber, die für ihr Ehrenamt keine Bezahlung erhalten, die über Auslagen für die ehrenamtliche Tätigkeit oder Erstattung von Kosten (z. B. Telefonkosten, Fahrtkosten, Porto) hinausgeht.

 
Was muss ich tun, um die E-Karte zu erhalten?
Das Antragsformular erhalten Sie beim Landkreis Göttingen oder ist online hier abrufbar.
Das ausgefüllte Antragsformular ist durch die Organisation, für die das Ehrenamt ausgeübt wird, zu bestätigen. Der Antrag ist der Gemeinde oder dem Landkreis Göttingen zuzuleiten.

Probleme bei der Beantragung der Ehrenamtskarte?

Der FreiwilligenServer Niedersachsen hat berichtet, dass es immer mal wieder Probleme bei der Online- Beantragung der Ehrenamtskarte gibt. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, setzen Sie sich bitte mit Herrn Heinen vom FreiwilligenServer in Verbindung. So kann schnell geklärt werden, ob ein technischer Fehler vorliegt oder ob Hilfe auf User-Seite benötigt wird.

Diethelm Heinen, Tel:  0511 85 62 07-18,   E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 
Welche Vergünstigungen sind mit der E-Karte verbunden?
Inhaberinnen/Inhaber der E-Karte können in ganz Niedersachsen und Bremen eine Reihe von attraktiven Vergünstigen in Anspruch nehmen. Dazu gehören kulturelle und sportliche Veranstaltungen, ebenso wie Museen, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Die Liste der aktuellen Vergünstigungen ist im Internet unter www.freiwilligenserver.de erhältlich.

 

Wie lange ist die E-Karte gültig?
Die E-Karte hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von bis zu 3 Jahren und gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses. Sie gilt von der Ausgabe bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums. Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die E-Karte neu zu beantragen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Bei Ausscheiden von Ehrenamtlichen aus Ihrer Tätigkeit ist die E-Karte zurückzugeben.

 
Wann wird die E-Karte ausgegeben?
Die Ausgabe der Ehrenamtskarten erfolgt im Rahmen einer Veranstaltung für ehrenamtlich Tätige durch den Landrat des Landkreises Göttingen oder wird der/dem Begünstigten zeitnah zugesandt.

 
Haben Sie noch weitere Fragen?
Rufen Sie an oder mailen Sie an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 Ihr/e Ehrenamtskarten -Ansprechpartner/in:

Frau R. Fegebank: Telefon:  0551 525-2181 ; Telefax:  0551 525-62181

Frau S. Dreyer: Telefon: 0551 525-2272 ; Telefax: 0551 525-62272

Postadresse: Kreishaus Göttingen, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen


 
Kooperation und Sponsoring

Mit der Einführung der Ehrenamtskarte in Niedersachsen bietet sich Ihnen jetzt die Möglichkeit, Ihr Unternehmen, Ihre Einrichtung oder Ihre Angebote bekannter zu machen und gleichzeitig etwas für ehrenamtlich Tätige zu tun.

Was das heißt? Ganz einfach: Mit der Ehrenamtskarte genießen die ehrenamtlich Tätigen niedersachsenweit Vergünstigungen in öffentlichen und privaten Einrichtungen und vielleicht bald auch bei Ihnen. Ob Sport, Kultur, Freizeit, Handel oder Gastronomie, als Kooperationspartnerin oder Kooperationspartner profitieren nicht nur die Besitzerinnen und Besitzer der Karte, sondern auch Sie.
Die Einführung der Ehrenamtskarte wird unter dem Motto „Ehrenamt ist Gold wert“ öffentlichkeitswirksam in Niedersachsen vermarktet. Für Sie heißt das: Sie sind mit Ihrer Vergünstigung im Internet unter www.freiwilligenserver.de zu finden. Und bei Ihnen sorgt ein attraktiver Aufkleber im Eingangsbereich nicht nur für die Information, dass Sie Vergünstigungen gewähren, sondern unterstreicht auch Ihren Einsatz für das Gemeinwohl.
All jene, deren herausragender Einsatz durch die Ehrenamtskarte belohnt wird, werden die attraktiven Vorteile nutzen. Über die Art der Vergünstigung entscheiden Sie mit Ihrem individuellen Angebot. Ob Sie beispielsweise Rabatte gewähren, oder die zweite Person für den Eintritt nichts bezahlt, Sie haben vielfältige Möglichkeiten.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen und nehmen Ihr Angebot entgegen. Rufen Sie an oder mailen Sie: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 Quelle: www.landkreisgoettingen.de