Herzlich willkommen
... auf der Homepage der Freiwilligenagentur OHA des Paritätischen
Die Freiwilligenagentur OHA ist eine zentrale Beratungsstelle für freiwilliges Engagement und Vereinsarbeit im Landkreis Göttingen (Altkreis Osterode am Harz).
Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements.
Ihre zentralen Aufgaben sind:
- Interessierte Freiwillige zu unterstützen für sich ein sinnvolles und interessantes Betätigungsfeld in einer gemeinnützigen Organisation oder einem Projekt zu finden.
- Bürgerinnen und Bürger sowie Initiativen bei der Verwirklichung eigener Ideen oder Projekte zu unterstützen.
- Gemeinnützigen Vereinen, Organisationen und Initiativen zu helfen, für ihre Aktivitäten engagierte Menschen zu gewinnen.
- Information und Beratung von gemeinnützigen Vereinen, Organisationen und Initiativen rund um die Vereinsarbeit.
- Aus- und Fortbildungen für Ehrenamtliche zu organisieren.
- Eigene Projekte zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu initiieren.
Sie richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger und bietet gemeinnützigen Organisationen und Vereinen im Bereich Bildung, Kultur, Soziales, Gesundheit, Integration und Umwelt Unterstützung an.
Unsere Beratungen sind kostenfrei.
Die Freiwilligenagentur OHA des Paritätischen wird durch das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mitfinanziert.
Aktuelles
VdK-Aktion "Alles geht zusammen"
Ehrenamtliches Engagement hält unsere Gesellschaft zusammen.
Denn ohne Ehrenamt würden viele Strukturen in unserem Land gar nicht funktionieren.
Seit über 75 Jahren sind die Ehrenamtlichen das Herzstück des Sozialverbands VdK,
sie leben Solidarität und Menschlichkeit. Zur Förderung und Stärkung des Ehrenamts
hat der Sozialverband VdK Deutschland die Aktion „Alles geht zusammen“ ins Leben gerufen.
Sie zeigt in mehreren Kurzfilmen und Interviews, was das Ehrenamt leistet und in welchen
Bereichen der VdK sich für eine sozial gerechte Gesellschaft einsetzt.
In den bewegenden Filmen kommen auch Ehrenamtliche aus Niedersachsen und Bremen zu Wort.
Hier geht es zu den Video-Portäts und Interviews der Ehrenamtlichen.
Quelle: Paritätischer Rundbrief 23/2025 vom 4.12.2025
Vorschläge bis 11.1.2026 einreichen: Ehrenamtspreis der Stadt Osterode am Harz
Alle Jahre wieder ...
vergibt die Stadt Osterode den Ehrenamtspreis, um Bürgerinnen und Bürger zu würdigen, die sich in besonderer Weise ehrenamtlich für ihre Mitmenschen engagieren.
"Wer kann für den Ehrenamtspreis vorgeschlagen werden?
Der Ehrenamtspreis richtet sich an alle, die sich freiwillig und selbstlos für ihre Mitmenschen in Osterode am Harz engagieren. Es müssen nicht zwingend Mitglieder eines Vorstandes oder einer Organisation sein. Vorschläge können für Personen eingereicht werden, die einem Osteroder Verein oder Verband angehören oder als Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Osterode am Harz sowie der zugehörigen Ortschaften herausragende ehrenamtliche Leistungen erbringen. Auch Personen, die in der Vergangenheit vorgeschlagen wurden, aber nicht berücksichtigt werden konnten, können erneut eingereicht werden.
Worum geht es bei der Auszeichnung?
Die Verleihung des Ehrenamtspreises bedeutet keinerlei Wertung der verschiedenen Formen des Engagements. Jedes Ehrenamt ist wertvoll und unverzichtbar, unabhängig vom Bereich. Ziel der Auszeichnung ist es vielmehr, Menschen zu ehren, deren oft im Hintergrund stattfindendes Engagement stellvertretend für die Vielzahl engagierter Bürgerinnen und Bürger steht. Mit diesem Preis soll die Bedeutung des Ehrenamts und die Vielfalt des Engagements im gesellschaftlichen Miteinander sichtbar gemacht werden.
Wie können Vorschläge eingereicht werden?
Vorschläge können ab sofort – schriftlich oder über das untenstehende Online-Formular – bis zum 11. Januar 2026 eingereicht werden.
Wichtig: Den Vorschlägen muss eine aussagekräftige Begründung beigefügt werden."
Quelle : Internetseite der Stadt Osterode am Harz, Stand: 5.12.2025, 8:45 Uhr
Zu weiteren Infos und zum Meldeformular geht es hier entlang: https://www.osterode.de/portal/seiten/ehrenamtspreis-der-stadt-osterode-am-harz-912001173-21351.html
Benedetto- Sonderausgabe zum Thema Vereins-Versicherungen
Das erwartet Sie im Vereinsmagazin November 2025:
– Unsichtbare Helfer
– Versicherungen im Überblick
– Sach- und Personenschäden
– Vermögensschäden
– Rechtliche Auseinandersetzungen
– Unfälle bei der Vereinsarbeit
– Besondere Risiken
… und vieles mehr!
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Veröffentlichung des 6. Freiwilligensurveys
"Wer engagiert sich? In welchem Bereich? Und mit welchem zeitlichen Aufwand? Und gibt es Menschen, die sich noch für ein Engagement begeistern lassen?
Wenn Sie in der Engagementförderung tätig sind, kennen Sie sicherlich diese Fragen. Ob Freiwilligenagenturen, Einsatzstellen oder zivilgesellschaftliche Organisationen: Daten und Statistiken helfen, unsere Angebote, Formate und Kommunikation gezielt auszurichten.
Dementsprechend groß war die Freude über die Veröffentlichung des 6. Freiwilligensurveys (...), wenn auch bis nächstes Jahr vorerst in einer Kurzfassung. Die letzte Ausgabe bezieht sich auf eine Datenerhebung aus 2019 – seitdem ist einiges passiert und unsere Gesellschaft hat sich stark verändert. (...)
Doch welche Botschaften stecken in der neuen Ausgabe der Freiwilligenbefragung? Die bagfa-Vorsitzende Birgit Bursee ist Mitglied des Fachbeirats zum 6. Freiwilligensurvey. Mit Blick auf die Ergebnisse zieht sie folgendes Fazit:
„Dass die Engagementquote zwar nicht gestiegen, aber insgesamt hoch bleibt, ist erfreulich. Positiv ist auch das gewachsene Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund. Überrascht hat mich, dass viele Freiwillige sich wieder häufiger und länger einbringen.“
Künstlersozialabgabe 2026 - Abgabe wurde gesenkt
"Für Vereine und Verbände ist diese bei der Sozialversicherung anfallende Abgabe stets relevant, gerade dann, wenn man, wie häufig vorkommend in der Vereinspraxis, für bestimmte Dienstleistungen bezahlte Hilfe im Bereich der Werbung, Öffentlichkeitsarbeit in Anspruch nimmt.
Muss daher z.B. an eine beauftragte und eingeschaltete Werbeagentur eine Gage gezahlt werden, weil diese den Auftrag zur Erstellung eines Flyers, zur Neugestaltung der Vereins- Homepage oder etwa die künstlerische Gestaltung einer Jubiläumszeitschrift übernimmt, darf die Abgabepflicht grundsätzlich nicht übersehen werden. Es ist nicht der „Künstler“, also die arbeitende Agentur, die diese Abgabe abführen muss, sondern der Auftraggeber selbst muss stets prüfen, ob die KSV-Abgabe anfällt, ob Meldungen an die KSV- Kasse erfolgen müssen.
Wissen sollte man als Verein,
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