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Ehrenamtskarte

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... auf der Homepage der Freiwilligenagentur OHA des Paritätischen

Die Freiwilligenagentur OHA ist eine zentrale Beratungsstelle für freiwilliges Engagement und Vereinsarbeit im Landkreis Göttingen (Altkreis Osterode am Harz).
Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements.

Ihre zentralen Aufgaben sind:

  • Interessierte Freiwillige zu unterstützen für sich ein sinnvolles und interessantes Betätigungsfeld in einer gemeinnützigen Organisation oder einem Projekt zu finden.
  • Bürgerinnen und Bürger sowie Initiativen bei der Verwirklichung eigener Ideen oder Projekte zu unterstützen.   
  • Gemeinnützigen Vereinen, Organisationen und Initiativen zu helfen, für ihre Aktivitäten engagierte Menschen zu gewinnen.
  • Information und Beratung von gemeinnützigen Vereinen, Organisationen und Initiativen rund um die Vereinsarbeit.
  • Aus- und Fortbildungen für Ehrenamtliche zu organisieren.
  • Eigene Projekte zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu initiieren.

Sie richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger und bietet gemeinnützigen Organisationen und Vereinen im Bereich Bildung, Kultur, Soziales, Gesundheit, Integration und Umwelt Unterstützung an.

Unsere Beratungen sind kostenfrei.

Die Freiwilligenagentur OHA des Paritätischen wird durch das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mitfinanziert.

 

 

Aktuelles

Video zur Podiumsdiskussion “Freiwilliges Engagement in Niedersachsen – Herausforderungen und Zukunft”

Am 15.06.2021 lud die LAGFA Niedersachsen e.V. zu einer Podiumsdiskussion anlässlich der anstehenden Kommunal- und Bundestagswahlen ein.
Als Gäste wurden dabei die Mitglieder des niedersächischen Landtages Volker Bajus (Bündnis 90/ Die Grünen), Thomas Brüninghoff (FDP),
Volker Meyer (CDU) und Petra Tiemann (SPD) sowie Falk Hensel als Vertreter des Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände
und Regine Moll als Vertreterin der Freiwilligen-Agenturen begrüßt.
Der niedersächische Ministerpräsident Stephan Weil sprach ebenfalls zu Beginn einige Grußworte.

Weitere Informationen und das komplette Video der Podiumsdiskussion finden Sie hier.

Quelle: lagfa Niedersachsen

Gesucht FSJ-ler*innen und Bufdies in Osterode, Landkreis Göttingen und darüberhinaus (m/w/d)

17.5.2021

Die FreiwilligenAgentur OHA des Paritätischen ist im Altkreis Osterode eine zentrale Informations- und Beratungsstelle für Freiwillige und gemeinnützige Vereine rund ums Thema Ehrenamt und Vereinsarbeit. Ein wichtiger Baustein des Ehrenamtes sind Freiwilligendienste: das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD). Sie bieten jungen Menschen gerade nach Abschluss ihrer Schulzeit eine gute Möglichkeit um praktische Erfahrungen und erste Einblicke in die Berufswelt zu sammeln. Der BFD ist ein Angebot an Menschen jeden Alters: Senioren, Schulabgänger oder Menschen, die sich über diese Möglichkeit des freiwilligen Engagements neu orientieren und für sich und das Allgemeinwohl etwas Gutes tun möchten. Einige Vereine bzw. Organisationen in und um Osterode herum, suchen derzeit noch Freiwillige (m/w/d) für verschiedene FSJ- u. /oder BFD-Stellen.

Weitere Infos zu den beschriebenen Stellenangeboten erhalten Sie auch von Ute Dernedde,   FreiwilligenAgentur OHA des Paritätischen, Tel. 05522 / 9077-18 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .

Wir beraten Sie persönlich oder gerne auch Online. Mehr links und Infos zum FSJ und BFD finden Sie auf  unserer Internetseite www.faoha.de

Rahmenbedingungen des Freiwilligen Jahrs und des Bundesfreiwilligendienstes

Das Freiwillige Jahr (FJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) unterscheiden sich eigentlich nur durch die Ansprache von verschiedenen Altersgruppen. Beide sind grundsätzlich nach Ableistung der Schulpflicht möglich. Das FJ kann von jungen Menschen zwischen 16 und 27 Jahren absolviert werden und ist nur als „Vollzeit-Job“ möglich. Ein BFD dagegen ist vom Alter her „nach oben“  nicht eingeschränkt. Also auch für Menschen in der Mitte des Lebens bis hin zum Senior offen. Ein BFD kann in Vollzeit und für Freiwillige, die mindestens 27 Jahre alt sind,  in Teilzeit geleistet werden. Teilzeit bedeutet  eine Arbeitszeit von mindestens 20 Stunden in der Woche. Neben den "klassischen" Einsatzfeldern in allen sozialen Bereichen wie z. B. in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten, besteht mittlerweile auch die Möglichkeit über ein FJ bzw. BFD in die Bereiche Sport, Kultur, Denkmalpflege oder Politik hinein zu schnuppern. Zudem kann ein FJ auch im Ausland absolviert werden.
Wichtige Säule beim FJ bzw. BFD ist die pädagogische Begleitung des Freiwilligen. Diese umfasst nicht nur die Anleitung durch Fachkräfte in den Einsatzstellen, sondern auch den Besuch von Bildungsseminaren. Freiwillige im FJ /BFD sind grundsätzlich gesetzlich sozialversichert. Die Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung leisten die Träger bzw. Einsatzstellen. Darüber hinaus besteht ein Urlaubsanspruch und grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr ein Anspruch auf Kindergeld und alle daran geknüpften staatlichen und tariflichen Folgeleistungen. Während des Einsatzes erhalten die Freiwilligen normalerweise ein Taschengeld. Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung können gestellt bzw. als Geldersatzleistungen gezahlt werden. Dies ist Einsatzstellen bzw. Träger abhängig. Im Anschluss an ein FSJ / BFD ist man auf jeden Fall um einige wichtige Erfahrungen, neue Kontakte und ein qualifiziertes Zeugnis reicher.

 

Freie Stellen in Osterode, im Landkreis Göttingen und darüberhinaus

Im DRK-KV Osterode ist zum 1.07. oder zu einem späteren Zeitpunkt eine FSJ-Stelle im Bereich Jugendrotkreuz und Erste Hilfe zu besetzen. Das Jugendrotkreuz bildet an den Grundschulen im Altkreis Osterode regelmäßig Juniorhelfer*innen aus. Die Organisation und Durchführung dieser Kurse gehören zu Ihrem interessanten Aufgabenfeld. Neue Ideen sind willkommen. Zu dem begleiten Sie die Erste Hilfe Ausbilder bei ihren Kursen, die teilweise bei Firmen oder in den Räumlichkeiten des DRK KV Osterode abgehalten werden. Sie erhalten selber vorab eine „Erste Hilfe Ausbildung“ bzw. werden Ihre Kenntnisse aufgefrischt. Voraussetzung ist ein Autoführerschein, Spaß an sozialer Arbeit (mit Kindern), Kontaktfreude, Zuverlässigkeit, Organisationstalent und Flexibilität sowie Teamfähigkeit.

Ansprechpartnerin: Frau Kohlstedt, Tel. 05522 / 9917-15, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Spaß am Umgang mit Menschen sowie Neugierde und Aufgeschlossenheit sollten die Bewerber für die 16 FSJ bzw. BFD Stellen bei den Harz Weser Werkstätten in Osterode mitbringen. Geboten werden spannende und vielseitige Einsatzmöglichkeiten in sozialen Berufen sowie ein Team, das auf Augenhöhe miteinander arbeitet. Der Beginn eines Freiwilligendienstes ist nicht an einen festen Zeitpunkt gebunden.

Ansprechpartnerin: Frau Pilz, Tel.: 05522 / 961347, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  

Weiterlesen: Gesucht FSJ-ler*innen und Bufdies in Osterode, Landkreis Göttingen und darüberhinaus (m/w/d)

Videokonferenz-Koffer- für Vereine und Engagierte kostenfrei ausleihbar

Verleih von Videokonferenz-Koffern für Engagierte

Im Rahmen der Projekte „GIVE – Gut informiert, vernetzt engagiert“ und „Inklusion Bewegen“  wurden zwei umfangreich ausgestattete Koffer angeschafft. Freiwillig Engagierte, Vereine und gemeinnützigen Organisationen sowie Menschen mit Beeinträchtigungen können diese Koffer, z.B. für die Durchführung von Präsenz-Online-Veranstaltungen, ausleihen.

Inhalt des Medienkoffers

Die Koffer beinhalten jeweils:
•    Ein schlankes Notebook
•    Eine Konferenzkamera mit Fernbedienung
•    Lautsprecher mit integriertem Mikrofon
•    Projektor sowie Zubehör und Anleitungen

Die Ausstattung kann für Gruppen von bis zu 15 Teilnehmenden genutzt werden. Über ein Videokonferenz-Programm können beliebig viele Teilnehmende zugeschaltet werden. Das Notebook verfügt über die bekannten Videokonferenz-Programme (Zoom, Skype, Webex, GoTo-Meeting und Microsoft Teams) sowie Office Anwendungen von LibreOffice. Ein Erklärvideo und Anleitungen zum Aufbau der Geräte liegen ebenfalls auf dem Desktop der Notebooks.
 
Sie können den Koffer z.B. für Vereinssitzungen an den Standorten Göttingen und Osterode über mehrere Tage ausleihen. Kontaktieren Sie uns einfach!

Erklärvideo zum Medienkoffer

Im Erklärvideo zum Medienkoffer zeigen wir Ihnen die einfachen Schritte zum Aufbau der Konferenztechnik.

Sie können den Koffer z.B. für Vereinssitzungen an den Standorten Göttingen und Osterode über mehrere Tage ausleihen. Kontaktieren Sie uns einfach!

Ausleihstation Osterode am Harz
Henning Strieben (Inklusion Bewegen), Tel.: 05522 3159305, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ausleihstation Göttingen
 Philipp Kallenbach , Walkemühlenweg 10,  37083 Göttingen

Servicestelle Bürgerschaftliches Engagement (Vernetzung), Demografiereferent

  • Telefon: 0551 525-2665
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 

https://www.engagiert-im-landkreisgoettingen.de/organisiert/digitale-tools-tipps/verleih-von-videokonferenz-koffern-fuer-engagierte


Quelle: Internetseite https://www.engagiert-im-landkreisgoettingen.de/informiert/aktuelles

 

 

 

 

Vereine aufgepasst! Gebühren für das Transparenzregister – Befreiungsmöglichkeit

 19.2.2021

 
2017 wurde das Transparenzregister eingeführt, in dem alle juristischen Personen des Privatrechts, also z. B.

Vereine, Stiftungen, GmbHs, sowie eingetragene Personengesellschaften erfasst sein müssen. Grundlage dafür ist

das Geldwäschegesetz (GWG). Eingetragen wird der/die wirtschaftlich Berechtigte, bei einem e. V. beispielsweise

in der Regel der Vorstand nach § 26 BGB (Name, Vorname, Funktion, Vertretungsbefugnis). Eingetragene Vereine

und  GmbHs  mussten  dafür  häufig  nicht  aktiv  werden,  da  die  erforderlichen  Daten  in  den  Vereins-  und

Handelsregistern elektronisch abrufbar sind und von dort überspielt wurden. 

 

Viele  Vereine (...) sind  daher  überrascht,  jetzt  eine  Gebührenrechnung  zu  erhalten.

Hintergrund ist, dass die das Transsparenzregister führende Stelle - die Bundesanzeiger Verlag GmbH – nach § 24

Abs.  1  GWG  von  den  registrierten  Organisationen  Gebühren  erhebt.  Diese  betragen  gemäß  der

Transparenzregistergebührenverordnung  (TrGebV)  aktuell  4,80  EUR/Jahr.  Für  als  gemeinnützig  anerkannte

Organisationen gibt es die Möglichkeit, sich von der Gebührenpflicht befreien zu lassen.

Weiterlesen: Vereine aufgepasst! Gebühren für das Transparenzregister – Befreiungsmöglichkeit