Schriftgrößen:

  • Größer mit Strg und +
  • Kleiner mit Strg und -

Wie sind Mitglied der

Wir werden unerstützt von

Diese Einrichtung wird durch das
Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit
und Gleichstellung mitfinanziert
.

Sie suchen Unterstützung?

Wir helfen Ihnen, Freiwillige zu finden!

Sie möchten sich engagieren?

Wir zeigen Ihnen wo Sie sich engagieren können!

Ehrenamtskarte

Mit der Ehrenamtskarte haben Sie viele Vorteile

Förderprogramm "Mitten drin" - Antrag jetzt stellen für Projekte für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche

Ab sofort können Anträge im Landesförderprogramm „Mitten drin!“ für das Jahr 2025 gestellt werden. Gefördert werden leicht zugängliche Gruppenangebote für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren im Zeitraum vom frühestens 1. Januar 2025 bis zum 30. September 2025. Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe sowie gemeinnützige Vereine und Verbände. Projektanträge können für sogenannte „Mikroprojekte“ (bis zu 3.000 Euro) und für „Makroprojekte" (bis zu 10.000 Euro) eingereicht werden.
 

Zusammenfassung

Die Beantragung erfolgt durch eine Kurzbeschreibung des Projekts und die Online-Antragstellung. Zielgruppen für die Landesförderung:

  • aus prekären Familienverhältnissen
  • aus Ein-Eltern-Familien / mit alleinerziehenden Müttern und Vätern
  • mit Gewalterfahrungen innerhalb der Familie

  • Gefördert werden Projekte freier Träger der Jugendhilfe / gemeinnütziger Vereine oder Verbände in Niedersachsen
  • Eine individuelle Förderung von Einzelpersonen oder Familien ist nicht möglich, reine Veranstaltungen im Schulbereich können nicht gefördert werden
  • Eine Antragsstellung erfolgt ausschließlich online unter www.mittendrin-niedersachsen.de
  • Schnittstellen mit anderen Angeboten sind möglich – diese Förderung kann ergänzend eingesetzt werden
  • eine Doppelförderung wird ausgeschlossen, d.h. Projekte, die bereits eine Landesförderung erhalten, können nicht durch "Mitten drin!" gefördert werden.
  • Der Zuschlag erfolgt soweit Mittel zur Verfügung stehen bzw. bei Makro-Projektanträgen abhängig von der Antragsdichte und der Entscheidung des "Mitten drin!"-Beirates.
  • Pro Träger können pro Jahr maximal ein Mikro-Projekt und ein Makro-Projekt gefördert werden
  • Spätestens vier Wochen nach Beendigung des Projekts erfolgt ein kurzer Abschlussbericht. Ebenso erfolgt ein Nachweis über die Verwendung der Gelder nach einem Vordruck, den Sie hier herunterladen können.
  • Flyer oder Presseartikel müssen die Förderung durch Logos oder eine namentliche Erwähnung kennzeichnen. Einen Umgang zu den Richtlinien finden Sie hier.

Weitere Infos zum Programm: https://www.mittendrin-niedersachsen.de/zum-online-antrag