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Fonds für Menschen mit Behinderung, die Verantwortung im Ehrenamt übernehmen



Auch Frauen und Männer mit Behinderungen wollen in Vereinen und Gremien Verantwortung übernehmen - oft scheitert das jedoch an Gründen, die sich beheben lassen. Das vielfache Scheitern liegt darin begründet, dass die für die ehrenamtliche Tätigkeit von Menschen mit Behinderung die erforderlichen Unterstützungsleistungen nicht finanziert werden können.

Neu: Der Assistenzleistungsfonds
Deshalb startet das Land ein neues Angebot: "Der sogenannte Assistenzleistungsfonds sichert eine individuelle Unterstützung mit Beträgen bis zu 2.000 Euro im Jahr", erklärt Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann. "Jede und jeder, die oder der das möchte, soll sich bürgerschaftlich engagieren können ? davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen, profitiert die gesamte Gesellschaft."
Die Förderung ist breit angelegt und wird unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Sie soll ehrenamtliche Funktionen in eingetragenen Vereinen oder Gremien in wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen, sportlichen oder politischen Bereichen unterstützen.

Antragsvoraussetzungen:


Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Landes, die Menschen mit Behinderungen erhalten können, die in leitender Funktion einem Ehrenamt nachgehen und bei denen entweder das Merkzeichen B oder H im Schwerbehindertenausweis festgestellt wurde oder bei denen allein wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens ein Grad der Behinderung von 70 vorliegt.

Des Weiteren gilt die Förderung für Personen in leitender Funktion in einem Ehrenamt, die auf die Inanspruchnahme von bestimmten Kommunikationshilfen (z.B.: Gebärdensprach-, Schrift- oder Lormendolmetscherinnen bzw. -dolmetschern) bzw. den Einsatz von besonderen Übertragungsanlagen (z.B.: Induktions- oder FM-Anlagen) angewiesen sind und bei denen das Merkzeichen Gl oder TBl vorliegt.

Antragstellung
Anträge können ab sofort gestellt werden:

Direktlink: https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_gesundheit/soziale_forderungen/assistenzleistungsfonds/assistenzleistungsfonds-180375.html



oder telefonisch:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Domhof 1
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 - 304 - 0

Quelle: Pressemitteilung Sozialministerium Niedersachsen