Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Steueränderungsgesetz für ehrenamtliches Engagement zugestimmt.
Überblick über die Neuerungen ab dem 01.01.2026
Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale
Die steuerfreien Freibeträge werden erhöht: Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro, Ehrenamtspauschale auf 960 Euro
Vergütungen bis zu diesen Grenzen bleiben weiterhin steuerfrei.
Ausweitung des Haftungsprivilegs für Ehrenamtliche
Ehrenamtlich Engagierte profitieren künftig auch dann von Haftungserleichterungen, wenn sie für ihre Vereinstätigkeit bis zu 3.300 Euro jährlich erhalten (bisher 840 Euro). Dadurch wird der rechtliche Schutz deutlich erweitert.
Erleichterungen für kleinere Vereine
Die Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steigt auf 50.000 Euro. Zudem entfällt für Vereine mit jährlichen Einnahmen bis 100.000 Euro die Verpflichtung zur zeitnahen Mittelverwendung. Ziel ist eine spürbare Entlastung von bürokratischen Pflichten.
Gemeinnützigkeit des E-Sports
E-Sport wird künftig als gemeinnützige Tätigkeit anerkannt, da er unter anderem Teamfähigkeit, Reaktionsschnelligkeit und soziale Kompetenzen fördert.
Photovoltaikanlagen und Gemeinnützigkeit
Der Betrieb von Photovoltaikanlagen durch Vereine gefährdet künftig nicht mehr deren Gemeinnützigkeitsstatus. Damit wird Vereinen ermöglicht, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen.