Energiepreispauschale u.a. auch für Ehrenamtliche, MInijobber, ...
September 2022
Aufgrund der hohen Energiekosten wird als Maßnahme zum Umgang mit diesen Kosten unter anderem
eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro durch den Arbeitgeber ausgezahlt.
Dies ist ab dem 01.09.2022 vorgesehen und empfangsberechtigt sind alle Beschäftigten,
sowie Vereine, Minijobber und Ehrenamtliche.
Weitere Informationen finden Sie unter benedetto.deutsches-ehrenamt.de