Förderprogramm der NBank für Vereine speziell für Digitalisierung oder IT-Sicherheit
Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen
Sie sind ein eingetragener Verein oder eine gemeinnützige Körperschaft mit Sitz in Niedersachsen? Sie wollen in Digitalisierung oder in Ihre IT-Sicherheit investieren? Mithilfe des Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen können Sie für die anfallenden Ausgaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen.
Wer wird gefördert?
- eingetragene Vereine im Sinne des § 21 BGB oder ähnliche Einrichtungen (z.B. Familienbildungsstätten), die einen ideellen, musischen, kulturellen, sportlichen, ökologischen oder sozialen Zweck zum Ziel haben und zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr im Vereinsregister eingetragen sind oder den genannten Zweck durch ihre Tätigkeit verfolgen
- rechtsfähige gemeinnützige Körperschaften im Sinne des §1 Abs. 1 Körperschaftssteuergesetz
Was wird gefördert?
- Investitionen in IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto
- Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto
- ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz
- Nutzungsdauer der Hard- und Software von mehr als einem Jahr
Wie wird gefördert?
Bedingungen
- Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 70 %
- Förderhöhe mindestens 3.500 Euro und maximal 10.000 Euro
- förderfähig sind alle notwendigen Ausgaben für Investitionen zur Förderung der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit
- Nicht förderfähig sind Finanzierungskosten, Umsatzsteuer (die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist), Leasing oder Mieten von Hardware, Software oder Softwarelizenzen, Personalausgaben, Eigenleistungen des Vereins, Beratungsleistungen, Ersatzbeschaffungen ohne Digitalisierungsfortschritt, Schulungen zu Hard- und Software
Voraussetzungen
- Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundenportal der NBank. Zusätzlich muss der Förderantrag nach der elektronischen Übermittlung innerhalb von vier Wochen unterzeichnet auf dem Postweg an die Bewilligungsstelle übersandt werden. Andernfalls gilt der Förderantrag als nicht gestellt. - Beginn des Vorhabens
Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden. Als Beginn der Maßnahme zählt der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages bzw. die Auslösung einer Bestellung. - Bewilligungszeitraum
Der Bewilligungszeitraum endet spätestens zwölf Monate nach Erteilung des Zuwendungsbescheids. Es sind nur die innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallenden Ausgaben zuwendungsfähig (ausschlaggebend ist der Lieferzeitpunkt). - Auszahlung der Zuwendung
Drei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums ist der NBank der Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Mit Vorlage des Verwendungsnachweises ist ein zahlenmäßiger Nachweis (inkl. Vorlage der Belege und Zahlnachweise) zu führen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
Die zusammengefassten Informationen zu unserem Förderprogramm finden Sie in der Produktinformation.
Produktinformation Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen